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   LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05 R   

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https://dejure.org/2005,27283
LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05 R (https://dejure.org/2005,27283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.11.2005 - L 5 AR 144/05 R (https://dejure.org/2005,27283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. November 2005 - L 5 AR 144/05 R (https://dejure.org/2005,27283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen Unparteilichkeit; Bedeutung einer Verständlichkeit des Misstrauens aus der Sicht eines ruhig und vernünftig denkenden Prozessbeteiligten; Objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung tragender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG München - S 6 R 1303/05
  • LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05 R
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.1982 - 2 WF 50/82
    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen oder gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; ZÖller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, 2. Auflage, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen oder gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; ZÖller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, 2. Auflage, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen oder gegen vermeintlich fehlerhafte Verfahrenshandlungen eines Richters bzw. eines Gerichts zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BAG, MDR 1993, 383; BayObLG, MDR 1988, 1063; OLG Zweibrücken, MDR 1982, 940; ZÖller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.28; Münchener Kommentar-Feiber, ZPO, 2. Auflage, § 42 Rdnrn.28, 30).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus LSG Bayern, 28.11.2005 - L 5 AR 144/05
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 35, 171, 172; NJW 1999, 132, 133).
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